Geschein;
Voraussetzung zur Befruchtung und daraus resultierenden Fruchtansatz.
Wichtiger Abschnitt im Jahreszyklus des Rebstocks etwa eineinhalb bis vier
Monate nach dem Austrieb.
Auf der
nördlichen Halbkugel ist dies Mitte Mai bis Ende Juni (in Mitteleuropa
fällt der Beginn nach einer alten Winzerregel auf den 24. Juni = St.
Johannistag, plus oder minus acht Tage), auf der südlichen Halbkugel von
November bis Mitte Dezember. Als durchschnittliche Vollblüte gilt, wenn
rund die Hälfte der Käppchen abgeworfen sind (siehe dazu unter
Blütenknospe).
Zuerst
werden die stark nach Rosen duftenden Einzelblüten entfaltet. Rund 100 bis
600 Blüten bilden den traubenförmigen Blütenstand - das so genannte
Geschein (Infloreszenz = Blütenstand). Auf einem Trieb befinden sich in
der Regel zwei bis vier Blütenstände in Form einer so genannten Rispe.
Eine
Blütenknospe (Einzelblüte) besteht aus Organen beider Geschlechter, ist
also zweigeschlechtlich: Staubgefäße mit den Pollen = Blütenstaub
(männlich) und Fruchtknoten mit Narbe (weiblich), dies nennt man deshalb
Zwitterblüte (es gibt auch Gewächse, bei denen männliche und weibliche
Blüten zwar auf derselben Pflanze, aber voneinander getrennt sind). Nach
der Blüte wird die befruchtete Einzelblüte zur Beere und das Geschein zur
Traube. Jede Traube besteht aus 100 bis 600 Beeren (vorher Blüten).