(auch Alkohol-Erhöhung oder Lesegutaufbesserung, früher
Aufbessern oder Chaptalisation)
Zuckerzusatz, um den späteren Alkoholgehalt des Weines
zu erhöhen.
Es gibt Anreicherungs-Höchstgrenzen. Es darf sich
dadurch der Alkohol-Gehalt im Wein nur bis zu einem definiertem Wert
erhöhen. Bei Qualitätsweinen ist dies gemäß EU-Verordnung bei Weisswein
und Rosé maximal 12,8% vol (19 °KMW, 95 °Oe) und bei Rotwein maximal 13,6%
vol (20° KMW, 100 °Oe). Die gesetzlichen Vorgaben sind je
Weinentwicklungs-Stadium, Wein-Qualitätsklasse und auch je Land
unterschiedlich
17 bis 19 Gramm Zucker pro Liter Wein erhöht den
Alkohol-Gehalt um ca. 1% vol. Bei zu hoher Aufzuckerung kann ein scharfer,
brennender Geschmack durch zu hohen Alkohol-Gehalt (Brandigkeit)
festgestellt werden. In Australien, Chile und Südafrika ist die
Trockenzuckerung verboten, aber auf Grund des Klimas auch nicht notwendig.
In Italien ist eine Trockenzuckerung ebenfalls nicht erlaubt, hier muss
mit RTK angereichert werden.
Die Anreicherung kann in verschiedenen
Entwicklungs-Stadien des Weines oder Zeitpunkten erfolgen: zum
Traubenmost, zum teilweise vergorenem Traubenmost oder auch noch zum
Jungwein. Sie kann mit verschiedenen, klar definierten Mitteln wie
Traubenmost, konzentriertem Traubenmost, RTK (rektifiziertem
Traubenmost-Konzentrat), Saccharose (Trockenzucker), durch Konzentration
des Mostes einschliesslich Umkehrosmose, sowie durch Konzentrierung mit
Kälte (Ausfrierung des Wassers) erfolgen.