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Likör oder Branntweindestillat aus Wermuth (Artemisia absinthum) mit
charakteristischer grüner Farbe.
Die ätherischen Öle enthalten als
Hauptbestandteil Thujon (25-70 %), das bei chronischem Genuss zu körperlichen
und psychischen Schäden führt. Der bittere Geschmack ist auf den Gehalt des
Glycosids Absinthin zurückzuführen. Im 18. und 19. Jahrhunderts war Absinth sehr
beliebt, insbesondere in Künstlerkreisen (Van Gogh, Picasso, u.a). Die
Herstellung war 1923 in Deutschland verboten worden, ebenso wie in den meisten
europäischen Staaten. In Großbritannien ist Absinth bis 10 mg/kg Thujongehalt
erlaubt. Seit 1998 ist in der EU Absinth mit maximal 10 mg/kg bei über 25 Vol%
Alkohol zugelassen (Richtlinie 88/388/EWG v. 22.6.98), nach Deutschem Recht lt.
Aromenverordnung (BGBl. I, 2045-2050 (1991).
Absintheure: So nannten und nennen sich wieder die Absinthtrinker.
Der Geschichte nach soll die tragische Geschichte eines notorischen Trinkers,
Jean Lanfray aus Lausanne, der im Delirium seine ganze Familie umbrachte, den
Niedergang eingeleitet haben (Arnold 1989). Bis dahin sprach man in der
Fachliteratur allerdings schon von Absinth-Epilepsie und verstärktem Drang zu
Selbstmordversuchen. Ebenso wurde immer wieder eine Absinthblindheit
beschrieben. Ob für Letztere nicht die Ursache in der Verwendung minderwertigen
Alkohols (Methanol) bei notorischen Trinkern zu suchen ist, lässt sich heute nur
schwer einschätzen, die Erklärung erscheint jedoch nicht abwegig.
Offizielle Gesetze wurden nicht nur in Deutschland sondern auch in der Schweiz
und Frankreich sowie den USA erlassen. Nach Dresel (1926) erfolgte das Verbot in
Frankreich bereits 1916 und wurde 1922 auch auf absinthähnliche Getränke
ausgedehnt. Die Schweiz zog bereits 1910 die gesetzlichen Konsequenzen (Blocher
und Steck, 1958). Nur in Spanien, Portugal und der damaligen Tschechoslowakei
soll der Absinth überlebt haben, dort spielte er aber nie die große Rolle wie in
anderen europäischen Ländern. Nach Haines (1998) soll sogar in der Schweiz die
Herstellung durch einige Destillen für den lokalen Verbrauch auch nach der
Gesetzgebung bis zum heutigen Tag fortgeführt worden sein.
Das Absinth-Gesetz wurde 1981 aufgehoben, die Aromenordnung verbot in
Deutschland aber weiterhin die Verwendung von Wermutöl. Doch: Wie so oft bringt
die EU Änderungen. Seit dem Jahr 1991, nicht wie oft berichtet 1998, ist ein
reglementierter Thujon-Anteil wieder zulässig (Richtlinie 88/3888/EWG vom
22.06.1988). Mit Beschluss vom 27.09.91 (Bundesratssache 428/91) wurde auch in
Deutschland die Zulässigkeit von Thujon auf 5 mg/kg in alkoholischen Getränken
von bis zu 25 Vol%, von 10 mg/kg bei einem Gehalt von mehr als 25 Vol% und auf
35 mg/kg in Bitterspirituosen festgelegt (Bundesgesetzblatt 1991, Teil I Seite
2045-50).
Accessoires: Das klassische Trinkritual ist international wohl am meisten
verbreitet. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Absinth-Glas und einen
Absinth-Löffel.
Man gebe Absenth in ein Absinthglas. Einen speziellen Absinthlöffel oder eine
Gabel mit Zucker wird in Absinth getränkt und angezündet. Sobald der Zucker
Blasen wirft oder karamelisiert, den Löffel in den Absenta tauchen und löschen.
Sofort mit eiskaltem Wasser im Verhältnis 50 : 50 mischen, auf dass sich der
Alkohol im Glas nicht noch einmal entzündet.
oder
Zunächst werden ca. 2 cl Absinth in das Absinthglas gegeben. Auf das Glas legen
Sie den Absinthlöffel und darauf ein bis zwei Stück Würfelzucker. Nun übergießen
Sie den Zucker mit kaltem Wasser. Bitte lassen Sie sich Zeit - zunächst nur
etwas Wasser über den Zucker. Dieser soll sich auflösen und benötigt einige Zeit
dabei. So wie er sich auflöst gießen Sie mehr Wasser nach. Gleichzeitig
verdünnen Sie den Absinth mit Wasser in der Menge, wie Sie ihn geschmacklich
bevorzugen. Je nach Anisgehalt des verwendeten Absinth verfärbt sich dieser
milchig trüb oder nicht.
Alkohol: Steht hier für Äthylalkohol. Dieser muss aus landwirtschaftlichen
Rohstoffen durch Gärung hergestellt und durch Brennverfahren gewonnen sein.
Äthylalkohol ist eine wasserhelle, angenehm riechende und neutral schmeckende
Flüssigkeit.
Alkoholgehalt: Als Hauptwirkstoff des Absinths ist der Alkoholgehalt zu sehen:
immerhin 50 bis 70 Volumenprozent (teilweise bis zu über 80 Volumenprozent).
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